AGBAllgemeine Geschäftsbedingungen
Peter Pröll
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Teilnahme an Schulungen, Seminaren, Workshops und Masterclasses zwischen Peter Pröll, Haselnussweg 26, 53937 Schleiden (nachfolgend „Veranstalter“ oder „ich“), und dem Teilnehmer bzw. Auftraggeber.
Stand: 01.07.2026
§ 1 Schulungen, Seminare, Workshops und Masterclasses (nachfolgend „Events“)
§ 1.1 Eventauswahl
Die Auswahl der Events liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Teilnehmers bzw. Auftraggebers. Bei der Auswahl der richtigen Themen berate ich Sie gern und sende Ihnen weitere Angaben auf Anfrage zu.
§ 1.2 Elektronische Datenverarbeitung
Die mit Ihrer Anmeldung übermittelten Daten werden für Zwecke der Teilnehmerverwaltung elektronisch verarbeitet. Einzelheiten zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten entnehmen Sie bitte meiner Datenschutzerklärung.
§ 1.3 Zahlungsbedingungen
- Die Rechnungsstellung erfolgt mit der Anmeldung. Rechnungen sind jeweils sofort zur Zahlung fällig.
- Ich weise darauf hin, dass etwaige Anfahrts-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten vom Teilnehmer bzw. Auftraggeber selbst zu tragen sind.
§ 1.4 Leistungsgegenstand
- In den Eventgebühren sind folgende Leistungen des Veranstalters enthalten: Vorbereitung und Durchführung des Events; Bereitstellung von Arbeitsmaterialien; Übergabe von auf die Teilnehmer ausgestellten Zertifikaten.
- Um meinen hohen Qualitätsansprüchen an Fortbildung gerecht zu werden und bei den Teilnehmern einen möglichst optimalen Lernerfolg zu erzielen, können in Einzelfällen die Schulungsinhalte individuell an die Kenntnisse der Teilnehmer angepasst werden.
§ 1.5 Kündigung, Schadenspauschale, Schadensersatz und Ersatzteilnehmer
- Gebuchte Events sind mit einer Frist von 42 Kalendertagen vor dem ersten Schulungstag kostenfrei stornierbar.
- Sollten Sie die Teilnahme nicht innerhalb der unter § 1.5 Absatz 1 genannten Frist absagen, so bin ich berechtigt, von Ihnen 50 % des Eventpreises, bei einer Stornierung mit einer Frist kürzer als 21 Tage vor dem ersten Eventtag 100 % des Eventpreises, als pauschalen Schadensersatz zu verlangen.
- Bei Nichterscheinen beträgt der pauschalierte Schadensersatzbetrag 100 % des Eventpreises. Es bleibt Ihnen unbenommen nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist als die geforderte Schadenspauschale. In diesem Fall sind Sie zur Bezahlung des geringeren Schadens (oder wenn kein Schaden entstanden ist, zu keiner Zahlung) verpflichtet. Genauso bleibt auch mir unbenommen nachzuweisen, dass ein höherer Schaden als vorstehende Schadenspauschale entstanden ist. In diesem Fall sind Sie zur Bezahlung des höheren Schadens verpflichtet.
- Selbstverständlich können Sie alternativ, ohne dass Ihnen hierdurch zusätzliche Kosten entstehen, einen Ersatzteilnehmer benennen.
§ 1.6 Höhere Gewalt, Schadensersatzanspruch und Mindestteilnehmerzahl
- Kann ich den Event wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder einer sonstigen von mir nicht verschuldeten Verhinderung nicht zu dem vereinbarten Termin abhalten, so bin ich verpflichtet, Sie unverzüglich hierüber zu informieren.
- Ich weise darauf hin, dass ich mir, sollte die Ihnen vor Buchung mitgeteilte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, die Absage der Schulung vorbehalte. Auch dann werde ich Sie unverzüglich hierüber informieren.
- In vorstehenden Fällen ist ein kostenfreier Rücktritt des Teilnehmers bzw. Auftraggebers selbstverständlich möglich. Hierneben würde ich Ihnen einen Ersatztermin oder eine andere Lösung vorschlagen.
- Schadensersatzansprüche Ihrerseits sind in vorstehenden Fällen ausgeschlossen, es sei denn, ich habe Sie nicht unverzüglich informiert.
§ 1.7 Nutzungsrechte an Eventunterlagen
Ich räume Ihnen an den Eventunterlagen ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Bitte beachten Sie, dass vorbehaltlich einer anderweitigen individuellen Vereinbarung sämtliche Rechte an diesen Unterlagen bei mir verbleiben und Sie dementsprechend insbesondere keine Vervielfältigungen fertigen dürfen. Die mit der Rechteeinräumung einhergehenden gesetzlichen Mindestrechte bleiben jedoch selbstverständlich unberührt. Sie haben jedoch nicht das Recht, diese zu vervielfältigen, zu bearbeiten, in unveränderter oder veränderter Form zu verbreiten, öffentlich wiederzugeben, Unterlizenzen zu vergeben sowie im Rahmen dieses Vertrages eingeräumte Nutzungsrechte entgeltlich oder unentgeltlich zu übertragen.
§ 1.8 Haftungsausschluss und Haftungsbegrenzung
- Meine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern sie nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betrifft oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen.
- Gleiches gilt für die Haftung meiner Erfüllungsgehilfen.
§ 1.9 Sicherheit
Die Teilnehmer sind verpflichtet, die am Veranstaltungsort geltende Hausordnung und alle Sicherheitsbestimmungen einzuhalten. Bei Zuwiderhandlungen behalte ich mir Schadenersatzforderungen vor.
§ 2 Nebenabreden, Salvatorische Klausel, Rechtswahl und Gerichtsstand
- Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen, Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen erfolgen schriftlich.
- Sofern Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden sollten, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages. Die unwirksame Bestimmung ist durch die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben zu ersetzen.
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Soweit Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis Schleiden. Das Recht, Sie auch an Ihrem allgemeinen Gerichtsstand gerichtlich in Anspruch zu nehmen, bleibt hiervon unberührt.